Stiftung Lebenshilfe Bad Kreuznach

Diese Stiftung wurde gegründet für Spenden, Schenkungen und Nachlass-Vermächtnisse zugunsten der „Lebenshilfe für geistig Behinderte Kreisvereinigung Bad Kreuznach e.V.“

 

und sie ist eine eigenständige Einrichtung der Lebenshilfe.

 

 

 

Geistige und schwermehrfache Behinderung ist eine Herausforderung nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für ihre Familien. Seelische Not, physische und psychische Überbelastung und wirtschaftliche Sorgen sind ihre Begleiter – und das ein Leben lang. Jeden kann es treffen, niemand kann sich davor schützen.

 

 

 

Unser Sozialstaat nimmt sich der Menschen mit ihren Behinderungen zwar in vielfältiger form an, kann aber nur eine gewisse Grundversorgung sicherstellen. Es wird deshalb immer eine Lücke bleiben, die der Mensch mit Behinderung und auch seine Familie aus eigener Kraft nicht mehr schließen können.

 

 

 

Nur gemeinsam können wir viel erreichen, um Nöte zu lindern und die Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten für unsere behinderten Menschen zu verbessern.

 

 

 

Die „Lebenshilfe für geistig Behinderte Kreisvereinigung Bad Kreuznach e.V.“ widmet sich seit ihrer Gründung im Jahre 1966 der Förderung von Kindern und Erwachsenen mit geistiger Behinderung und der Unterstützung und Entlastung ihrer Familien.

 

 

 

Sie hat zu diesem Zweck eine Vielzahl von Einrichtungen wie Förderkindergärten, Werkstatt für Behinderte, Familienunterstützenden Dienst, Wohnheime und Außenwohngruppe geschaffen. Alle diese Einrichtungen dienen der Bildung und Erziehung, der beruflichen Eingliederung, der Bereitstellung von behindertengerechten Arbeitsplätzen, der Versorgung mit spezifischen Wohnmöglichkeiten sowie der Integration und Teilhabe am Leben.

 

 

 

Nicht nur die Erhaltung des bisher Geschaffenen, sondern auch die neuen Aufgaben, z.B. Hilfen für Pflegebedürftige, Altenbetreuung etc. erfordern eine neue, zukunftsorientierte Finanzierungsgrundlage.

 

 

 

Zu diesem Zweck wurde am 13. November 1996 die STIFTUNG LEBENSHILFE FÜR SCHWERBEHINDERTE BAD KREUZNACH gegründet.

 

 

 

Rechtsgrundlage für die STIFTUNG LEBENSHILFE FÜR SCHWERBEHINDERTE

 

BAD KREUZNACH ist das Stiftungsgesetz von Rheinland-Pfalz. Die Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Koblenz (jetzt: ADD Trier).

 

 

 

Ziel und Aufgabe der STIFTUNG LEBENSHILFE FÜR SCHWERBEHINDERTE BAD KREUZNACH ist es, Vermögen anzusammeln, es zu erhalten und zu mehren sowie mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen den Stifterwillen langfristig zu erfüllen. Stiftungszweck ist gemäß Satzung „die Unterstützung Schwerbehinderter, insbesondere geistig behinderter Menschen, in allen Lebensbereichen, die Unterstützung von Institutionen, deren Ziel die Unterstützung oder Betreuung von Schwerbehinderten ist, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen für diesen Personenkreis“.

 

 

 

 

 

Die STIFTUNG LEBENSHILFE FÜR SCHWERBEHINDERTE BAD KREUZNACH wird vom Vorstand und Stiftungsrat geleitet, in den engagierte Mitglieder der Lebenshilfe und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gewählt und berufen wurden.

 

 

 

 

 

 

 

Bad Kreuznach, Januar 2010

 

Satzung

Sachbericht 2017

Sachbericht 2016



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